Guten Tag Herr Haug, sog. Prognosemärkte wie z. B. Polymarket werden in der BRD als illegal angesehen. Ist eine Sperre der entsprechenden Seiten vorgesehen oder wie soll dies geahndet werden?
Soweit es um Prognosemärkte wie Polymarket geht, liegt die Zuständigkeit nicht im Bereich des Deutschen Bundestages. Nach meinem Kenntnisstand verfügt Polymarket in Deutschland über keine Zulassung nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Ob ein konkretes Angebot als unerlaubtes Glücksspiel einzustufen ist und welche Maßnahmen – etwa Untersagungsverfügungen oder Sperrmaßnahmen – ergriffen werden, fällt in die Zuständigkeit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt die Zulassung von Glücksspielangeboten sowie die behördliche Aufsicht. Über die Durchsetzung der Vorschriften und mögliche Maßnahmen gegen einzelne Anbieter entscheidet die hierfür zuständige GGL.
Eine unmittelbare Zuständigkeit des Bundes kann ich in diesem Zusammenhang nicht erkennen.

