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Josef Oster
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Frage von Thomas W. •

Weshalb möchte die CDU/CSU die AfD nicht vom Verfassungsgericht prüfen lassen? Wie stehen Sie mit Ihrem politischen Gewissen dazu, Herr Oster?

Sehr geehrter Herr Oster,

die AfD auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen stellt sich in Anbetracht der hiesigen Ereignisse und dem neuen Gutachten der GFF zunehmend als moralische Pflicht dar. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Sie als CDU-Abgeordner im Besonderen haben die große Verantwortung, Land und Bürger vor einem erneuten Verfall in historisch schreckliche Zeiten zu bewahren. Nicht umsonst haben die Urväter und -mütter des Grundgesetzes diese Möglichkeit vorgesehen: Um der Demokratie eine Waffe gegen den Wolf im Schaafspelz mit auf den Weg zu geben.

Einige aus Ihrer Partei sagen, ein Verbotsverfahren hätte keinen Erfolg. Viele Experten sehen das anders.

Weshalb greifen Sie der juristischen Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes vorweg?

Weshalb gebieten Sie dem politischen Rechtsradikalismus in Deutschland nicht Einhalt?

Halten Sie als verantwortlicher Politiker die AfD nicht für verfassungswidrig oder zumindest für prüfwürdig?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Einschätzung, dass die AfD eine Gefahr für unser Land und die Demokratie darstellt, teile ich. Dem Einhalt zu gebieten ist die Aufgabe aller demokratischen Kräfte.

Aus guten Gründen haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung die Möglichkeit eines Parteiverbots in unserer Verfassung verankert. Die Anforderungen an ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nimmt, sind erheblich. Und das ist auch gut so, denn für eine plurale, freiheitliche Demokratie ist die Freiheit der politischen Parteien im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung unerlässlich.

Gleichzeitig muss aber auch klar sein, wo die Grenzen dieser Freiheit liegen. Diese Grenzen zieht gerade unser Grundgesetz. In erster Linie ist es Aufgabe der Bundesregierung – auch auf Grundlage der ihr von den Nachrichtendiensten gelieferten Erkenntnisse –, zu beurteilen, ob diese Hürden in Bezug auf die AfD insgesamt oder auf einzelne Landesverbände überschritten werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit mehreren Jahren als rechtsextremistischen Verdachtsfall und hat somit den umfassendsten Überblick darüber, ob ein solches Verfahren Erfolg haben könnte. Hier ist höchste Sorgfalt geboten und vor übereilten Schnellschüssen zu warnen. Denn von einem erfolglosen Verbotsverfahren würde einzig und allein die AfD profitieren.

Ich persönlich bin bei der aktuellen Sachlage nicht davon überzeugt, dass ein Parteiverbotsverfahren der zielführendste Weg ist, um der AfD effektiv zu begegnen. Nachhaltiger und langfristig wirksamer ist es, die AfD politisch inhaltlich zu stellen. Denn in erster Linie ist es unsere Aufgabe als Politik, den dahinterstehenden Sorgen und Problem der Wählerinnen und Wähler dieser Partei zu begegnen und konkrete Lösungen zu schaffen. Ein reines Verbot ändert an der Unzufriedenheit dieser Menschen in der Sache nichts.

Wir müssen in der täglichen Diskussion noch stärker deutlich machen, dass die AfD keine echten Lösungen für die Probleme in unserem Land bietet. Sie verfolgt eine rein destruktive Politik, die unserem Land und unserer Gesellschaft schadet. Die AfD ist durch ihr fragwürdiges Verhältnis zum russischen Staat darüber hinaus ein Sicherheitsrisiko für unser Land. Diese Botschaft zusammen mit zukunftsweisender Politik für unser Land ist zurzeit das wirksamste Mittel gegen eine starke AfD.

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Oster

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