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Frage von Uwe C. •

Wer ist gemeint mit Ihrer Aussage "Nach weit überwiegender Auffassung ...." in Ihrer heutigen Antwort zu Volksabstimmungen an mich?

In Ihrer Begründung zu Ihrer Ablehnung von Volksabstimmungen auf Bundesebene schreiben Sie u.A.:

"Nach weit überwiegender Auffassung ist der Begriff "Abstimmungen" in Art. 20 II 2 GG so zu verstehen, dass lediglich ausdrücklich im Grundgesetz selbst genannte Volksabstimmungen erfasst sind. Beispielsweise ist hier Art. 29 Absatz 2 Satz 1 GG zu nennen, der eine solche Abstimmung zur Neugliederung der Bundesländer vorsieht - also ein absoluter Spezialfall."

Wer vertritt eigentlich die "weit überwiegende Auffassung"?

Das Volk?

Die betroffenen Regierenden bei Volksabstimmungen?

Bedeutet der Begriff "weit überwiegend" bei Ihnen, mehr als 50% von allen Bürgern?

Und noch etwas, das Grundgesetz kann man ändern und es wurde schon über 60 mal geändert!

Muß ich davon ausgehen, dass die Regierenden es in dieser Sache nicht ändern wollen?

Sie verweigern mit Ihrer Ablehnung eine Demokratie von unten nach oben.

Warum sollte ich Sie und die anderen Vertreter dieser Meinung da noch wählen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr C.,

"weit überwiegend" bezieht sich auf die herrschende Interpretation der "Abstimmungen" in Art. 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz durch die Rechtswissenschaft. Die Nennung der "Abstimmungen" ist kein Auftrag dahingehend, mehr direktdemokratische Optionen neben den ohnehin im Grundgesetz vorgesehenen zu schaffen, sondern vielmehr ein Verweis auf solche an anderer Stelle im Grundgesetz. Natürlich sind mehr direktdemokratische Elemente nicht verboten, sie sind jedoch rechtfertigungsbedürftig. Gerade vor dem Hintergrund einer schon mehr als 75-jährigen Erfolgsgeschichte des Deutschen Grundgesetzes müssen Änderungen an diesem immer sorgfältig abgewogen werden.

Unser Maßstab ist dabei das Demokratieprinzip als ein Kernelement unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung - daran muss sich jeder Vorschlag messen lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Oster

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