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Josef Oster
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Frage von Uwe C. •

Sie haben im Mai 2023 gegen die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen gestimmt. Warum verweigern Sie den Bürgern das Recht auf Volksabstimmungen nach dem Grundgesetz Artikel 20, Absatz 2?

Im Artikel 20 Abs.2 Grundgesetz steht:

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Zwischen den Wörtern Wahlen und Abstimmungen steht das Wort "und" und nicht oder!

Warum verweigern Sie und Ihre CDU den Bürgern das Recht auf Volksabstimmungen?

Bevor Sie sich auf das Grundgesetz berufen, dieses wurde in den letzten 40 Jahren schon über 60 mal geändert! Sie, die Bundespolitiker, müssen es nur wollen!

Gleich am Anfang des Artikel 20 Abs. 2 steht:

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!"

Also nicht nur einmal in 4 Jahren zu den Wahlen!

Mit Volksabstimmungen könnten die Bürger, diese ihnen zustehende Macht aus ausüben.

Fürchten Sie die Macht (Meinung) des Volkes?

Aktuell sind nur noch 27% der Bürger mit ihrer Arbeit als Regierung zufrieden (ZDF-Politbarometer)

Lehnen Sie deshalb Volksabstimmungen auf Bundesebene ab? Haben Sie Angst vorm Volk?

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