Setzen Sie sich persönlich dafür ein, dass Deutschland im EU-Rat keinem Entwurf zur Chatkontrolle zustimmt, der eine anlasslose Durchsuchung privater Nachrichten vorsieht?
Sehr geehrter Herr Oster,
Justizministerin Hubig stellte klar, dass eine anlasslose Chatkontrolle im Rechtsstaat tabu ist und Deutschland nicht zustimmen wird (https://www.zdfheute.de/politik/chatkontrolle-internet-digitales-hubig-eu-100.html). Laut BfDI fordern auch Datenschutzbehörden ein klares Nein zum Client-Side-Scanning (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025/17_Chatkontrolle-DSK.html).
Das Innenministerium verwies auf fehlende Einigung im Kabinett (https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundeskabinett-uneinig-ueber-eu-vorstoss-zur-chatkontrolle-a-ee7b482a-9205-4896-8eb0-7daa175a691e). Da Enthaltungen im EU-Rat wie Gegenstimmen wirken, wie auch Debatten im Bundestag zeigen (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-aktuelle-stunde-chatkontrolle-1113344), wiegt Deutschlands Position schwer.
Als Bürger möchte ich nicht, dass meine privaten Nachrichten präventiv unter Generalverdacht gestellt werden. Über eine Rückmeldung freue ich mich.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für den Schutz privater Kommunikation.
Ich nehme die Sorge vor Eingriffen in private Kommunikation sehr ernst. Verlässliche Vertraulichkeit ist eine Grundlage unserer Freiheitsrechte und Voraussetzung dafür, dass Menschen und Unternehmen dem digitalen Raum vertrauen können. Zugleich ist es richtig und notwendig, dass Europa entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgeht. Denn ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen ermöglicht es, Opfer besser zu schützen, Täter zu verfolgen und illegales Material schneller aus dem Netz zu entfernen.
Aus meiner Sicht ist es gut, dass die Europäische Union nun hier tätig geworden ist. Das EU-Parlament hat den Weg dafür frei gemacht, dass die großen Onlinedienste wie beispielsweise Meta unverschlüsselte Daten auf Darstellungen von Kindesmissbrauch durchsuchen dürfen. "Dürfen" ist dabei das entscheidende Wort: Es soll keine Pflicht dazu bestehen, lediglich die freiwillige Möglichkeit der dienste, dies zu tun und entsprechend an die Sicherheitsbehörden weiterzuleiten. Darüber hinaus sind Nachrichten, die über Ende-zu-Ende verschlüsselte Messenger wie WhatsApp versendet werden, ausdrücklich nicht von der Regelung betroffen. Private, verschlüsselte Nachrichten werden nicht mitgelesen. Denn: Eine starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt unverzichtbar. Sie schützt die Vertraulichkeit privater Kommunikation und damit auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Maßnahmen zum Kinderschutz müssen so ausgestaltet sein, dass die Integrität dieser Verschlüsselung erhalten bleibt.
Vor diesem Hintergrund würde ich es sehr begrüßen, wenn Deutschland diese Haltung auch im Rat vertritt.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Oster

