(...) Solche Tätigkeiten sind grundsätzlich zulässig. Im Übrigen: Das Mandat ist eine Tätigkeit auf Zeit und auch für die Zeit „danach“ muss man einen Beruf haben bzw. in seinen alten Beruf zurückkehren. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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