
In der 21. Legislaturperiode bin ich dort nicht mehr tätig und kann deshalb Ihre Frage leider nicht beantworten.
Johann Saathoff, MdB
In der 21. Legislaturperiode bin ich dort nicht mehr tätig und kann deshalb Ihre Frage leider nicht beantworten.
In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach meiner Information keine Anhaltspunkte für ein verfolgbares strafbares Verhalten feststellen können.
Antragsberechtigte des Verwirkungsverfahrens sind nach § 36 BVerfGG der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung, weshalb auch hier eine Einstimmigkeit zwischen allen Koalitionspartnern vorliegen müsste.
Frau Brosius-Gersdorf wurde von der SPD vorgeschlagen und wir stehen weiterhin zu ihr
Bitte wenden Sie sich an einen zuständigen Vertreter des BMI oder des BMVg
Wir sind überzeugt, dass nur eine verhandelte Zweistaatenlösung sowohl die Sicherheit Israels als auch die Rechte der Palästinenser gewährleisten kann.