


Gleichzeitig möchte ich Sie vorab darauf hinweisen, dass die Festlegung von Strafrahmen im Strafgesetzbuch (StGB) in die Zuständigkeit des Bundes fällt.


Die Legalisierung von Cannabis für Genusszwecke ist aus meiner Sicht und auch nach Meinung der Bayerischen Staatsregierung ein großer Fehler.

Unsere Verfassungsväter und -mütter haben sich im Grundgesetz bewusst für eine repräsentative Demokratie entschieden, in der das Volk durch alle vier Jahre neu gewählte Volksvertreter vertreten wird.

Zwar gehöre ich als Bayerischer Innenminister weder dem Deutschen Bundestag noch der Bundesregierung an, kann Ihnen aber mitteilen, dass die Kleine Anfrage bereits von der Bundesregierung beantwortet und auf der Internetseite des Deutschen Bundestages öffentlich zugänglich gemacht wurde (Drucksache 20/15035).