Wie werden Sie sich dafür einsetzen keine Hintertüren in die verschlüsselte Kommunikation einzubauen?
Sehr geehrter Herr B.,
im Kern sind die europäischen Bemühungen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu begrüßen. Um den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen effizient zu bearbeiten, benötigen die Strafverfolgungsbehörden wirksame Ermittlungsinstrumente bzw. Befugnisse, welche möglichst auf EU- bzw. internationaler Ebene abgestimmt sind. Daher ist es wichtig, zeitnah einen verbindlichen EU-Rechtsrahmen zu schaffen.
Die im Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission vorgeschlagene „Chat-Kontrolle“ bedarf in der jetzigen Form aufgrund des erheblichen Eingriffs in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger jedoch noch einer dezidierten, kritischen Prüfung unter Abwägung der betroffenen Grundrechte. Der Rat der EU überprüft diesen Vorschlag deshalb aktuell zu Recht. Auch auf Bundesebene wird derzeit politisch an einem deutschen Kompromissvorschlag zum aktuell vorliegenden Entwurf der CSA-VO gearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

