(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung dürfen nur in Aufsichts- oder Verwaltungsräten von Unternehmen mitwirken, an denen der Freistaat selbst beteiligt ist und in denen sie dessen Interesse vertreten. Dazu gibt es keine vernünftige Alternative. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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