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Joachim Ebmeyer
CDU
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Frage von Christian M. •

Sehr geehrter Herr Ebmeyer, wann ist mit einem Gesetz zur Anpassung der Beamtenbesoldung aufgrund verfassungsrechtlichen Nachholbedarfs zu rechnen? Die Diskussion läuft schon seit Monaten.

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Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihre Frage. Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums für ein Bundesalimentationsgesetz liegt seit April vor. Er überträgt den Tarifabschluss vom April 2025 auf den Beamtenbereich und setzt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur amtsangemessenen Alimentation um. Damit niemand auf das Gesetz warten muss, zahlt der Bund die Erhöhungen von 3,0 Prozent rückwirkend zum April 2025 und 2,8 Prozent zum Mai 2026 bereits als Abschlag aus.

Richtig ist: Das Verfahren dauert länger als erhofft. In der Verbändebeteiligung gab es erhebliche Kritik, insbesondere an der Berücksichtigung eines fiktiven Partnereinkommens bei der Mindestbesoldung. Das Innenministerium überarbeitet den Entwurf derzeit. Ich halte das für richtig, denn die Neuausrichtung am Median-Äquivalenzeinkommen muss verfassungsfest sein. Eine erneute Beanstandung durch Karlsruhe würde das Verfahren um Jahre zurückwerfen.

Solange die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung läuft, kann ich Ihnen seriöserweise keinen verbindlichen Termin nennen. Ich erwarte, dass der überarbeitete Entwurf nach der Sommerpause ins Kabinett kommt und der Bundestag ihn dann zügig berät. Sobald das Gesetz beschlossen ist, erfolgen auch die Nachzahlungen. Der Anspruch der Beschäftigten auf eine verfassungsgemäße Besoldung steht außer Frage.

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