Die Reform soll in erster Linie sicherstellen, dass der Staat im Ernstfall einen Überblick über die personellen Ressourcen hat – nicht mehr. Alles andere bleibt auf freiwilliger Basis oder unterliegt dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf Verweigerung
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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