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Jens Lehmann
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Frage von Philipp H. •

Unterstützen sie mittlerweile einen Afd-Verbotsantrag im Bundestag?

Sie beantworteten Anfang 2025 eine solche Frage bereits mit Nein. Ihr Argument war, im demokratischen Wettbewerb müsse man die Afd inhaltlich verdrängen und durch bessere Politik überflüssig machen. Das passiert ja offensichtlich nicht bzw. ist nicht erfolgreich. Es gibt zudem mittlerweile eindeutige Belege für die Erfolgsaussichten eines solchen Verbotsverfahrens (siehe Gutachten der GFF, Einstufungen durch das BfV). Daher die Frage, ob sich ihre Meinung diesbezüglich mittlerweile geändert hat.

Freundliche Grüße

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Haltung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren.

Meine grundsätzliche Einschätzung hat sich seit Anfang 2025 nicht geändert. Ich teile Ihre Sorge über die Entwicklung der AfD und nehme sowohl die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes als auch das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte sehr ernst.

Ein Parteiverbot ist jedoch das schärfste Mittel unserer wehrhaften Demokratie und aus guten Gründen an hohe verfassungsrechtliche Hürden gebunden. Dass die AfD politisch weiterhin erfolgreich ist, kann für sich genommen kein Argument für ein Parteiverbot sein. Entscheidend ist, ob die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich nachgewiesen werden können.

In diesem Zusammenhang ist auch die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von Bedeutung. Das Gericht hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren vorläufig untersagt, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Zwar handelt es sich dabei nicht um eine abschließende Entscheidung in der Hauptsache. Sie verdeutlicht aber, dass bereits die rechtliche Bewertung durch den Verfassungsschutz erhebliche Anforderungen an die Beweislage stellt. Für ein Parteiverbot gelten darüber hinaus eigenständige und besonders hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen. Wer ein solches Verfahren anstrebt, muss sich deshalb auch mit der Frage seiner tatsächlichen Erfolgsaussichten auseinandersetzen.

Ein voreilig eingeleitetes und letztlich erfolgloses Verbotsverfahren könnte der AfD politisch sogar in die Hände spielen und ihre Selbstdarstellung als vermeintliches Opfer staatlicher Verfolgung bestärken. Dieses Risiko sollten wir nicht unterschätzen.

Ich schließe ein Verbotsverfahren deshalb nicht grundsätzlich aus. Es muss aber auf einer belastbaren rechtlichen und tatsächlichen Grundlage beruhen und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.

Unabhängig davon bleibe ich bei meiner Überzeugung, dass wir die AfD vor allem politisch und inhaltlich stellen müssen. Dass uns dies bislang nicht ausreichend gelungen ist, ist kein Grund, diesen Anspruch aufzugeben. Vielmehr müssen wir mit einer Politik, die die Probleme der Menschen tatsächlich löst, verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Lehmann MdB

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