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Jens Lehmann
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Frage von Kessy J. •

Warum haben Sie gegen die Übergewinnsteuer gestimmt?

Mineralölkonzerne haben in

Deutschland in den ersten Wochen des Iran-Krieges täglich 21 Millionen Euro

Zusatzgewinn eingefahren haben ,d. h.diese haben nicht einfach

nur erhöhte Einkaufspreise weitergegeben, sondern dass zusätzlich noch ein deut-

licher Gewinn auf den Preis aufgeschlagen wurde – auf Kosten der Verbrauche-

rinnen und Verbraucher.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten hinsichtlich der Einführung einer Übergewinnsteuer.

Zunächst möchte ich betonen, dass ich Ihre Kritik an den stark gestiegenen Kraftstoffpreisen nachvollziehen kann. Gerade für Pendler, Familien und Unternehmen stellen diese eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Es darf nicht sein, dass Unternehmen eine Krisensituation ausnutzen, um auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher ungerechtfertigt ihre Gewinne zu steigern.

Die von Ihnen genannten zusätzlichen Gewinne von täglich 21 Millionen Euro gehen auf Berechnungen zurück, die auch im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angeführt werden. Dabei ist allerdings zwischen geschätzten zusätzlichen Gewinnmargen und tatsächlich nachgewiesenen Unternehmensgewinnen zu unterscheiden.

Die Einführung einer Übergewinnsteuer halte ich dennoch nicht für das geeignete Instrument, um dieser Entwicklung zu begegnen. Ein wesentliches Problem liegt bereits in der rechtssicheren Bestimmung dessen, was überhaupt als Übergewinn gilt. Außergewöhnlich hohe Gewinne können auf die Ausnutzung von Marktmacht zurückzuführen sein, aber ebenso durch veränderte Marktbedingungen, unternehmerische Investitionen oder gestiegene Risiken entstehen. Eine pauschale Sonderbesteuerung kann deshalb auch Unternehmen treffen, die sich wirtschaftlich korrekt verhalten.

Hinzu kommen erhebliche rechtliche Bedenken. Bereits der im Zuge der Energiekrise 2022 eingeführte europäische Solidaritätsbeitrag, der in Deutschland als Energiekrisenbeitrag umgesetzt wurde, ist Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Der Bundesfinanzhof hat erhebliche europarechtliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit bestätigt. Darüber hinaus bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, auf die bereits das Finanzgericht Köln hingewiesen hatte.

Auch wirtschaftspolitisch sehe ich eine Übergewinnsteuer kritisch. Gerade im Energiesektor benötigen wir erhebliche Investitionen in Infrastruktur, Versorgungssicherheit und zusätzliche Produktionskapazitäten. Sondersteuern, deren Einführung Unternehmen in Krisenzeiten befürchten müssen, können Investitionsanreize schwächen und die notwendige Planungssicherheit beeinträchtigen.

Vor allem aber würde eine Übergewinnsteuer die Kraftstoffpreise an den Tankstellen nicht unmittelbar senken. Die zusätzlichen Steuereinnahmen würden erst zeitversetzt entstehen, während Verbraucherinnen und Verbraucher bereits heute Entlastung benötigen.

Deshalb setzen wir auf Maßnahmen, die unmittelbar bei den Preisen und den Wettbewerbsbedingungen ansetzen. Dazu gehören die zeitweise Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, strengere Regeln für Preiserhöhungen an Tankstellen sowie ein gestärktes Kartellrecht, um wirksamer gegen den Missbrauch von Marktmacht vorgehen zu können.

Aus diesen Gründen habe ich den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Übergewinnsteuer nicht unterstützt. Unser Ziel bleibt, die Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam zu entlasten und gleichzeitig fairen Wettbewerb sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Lehmann, MdB

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