Ihr Vorschlag, den in § 33 Abs. 5c SGB V bereits angelegten Verzicht auf spezialisierte Zentren für seltene Erkrankungen auszuweiten, ist naheliegend und nachvollziehbar
Ich setze mich stattdessen für eine echte Strukturreform ein: Der Bund muss versicherungsfremde Leistungen kostendeckend übernehmen, die Finanzierung der Pflegeversicherung muss auf eine breitere und gerechtere Grundlage gestellt werden, und der Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung muss endlich angegangen werden. Pflegende Familien verdienen Verlässlichkeit – keine zusätzliche finanzielle Bedrohung.

