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Frage von Hilde L. •

Frage an Ismail Ertug von Hilde L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Diese Frage betrifft sowohl Internationales TTIP als auch Bürgerrechte und Bürgerbeteiligung

Sehr geehrter Herr Ertug,

die Anfrage des H.K. vom 20.03.2014 bei abgeordnetenwatch http://www.abgeordnetenwatch.de/ismail_ertug-901-22808.html#question_form …Frage zum Thema Internationales..... beantworten sie in der ersten 3 Punkten kurz und bündig mit nein.

Es verwundert es mich, dass bereits am 16.April 2014 das Europäische Parlament einer Verordnung zugestimmt hat, die Investorenklagen gegen einzelne Staaten regelt. Sie haben dieser Verordnung zugestimmt.
Die deutschen Abgeordneten von CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mehrheitlich dafür, die der Grünen und Linken dagegen.

Bitte klären Sie mich auf: Welche Gründe gibt es, zu diesem Zeitpunkt eine derartige Verordnung zu beschließen, und vor allem, welche Gründe bewegten Sie, der Verordnung Investorenschutz in der EU zuzustimmen?

Interessant ist zudem, dass derzeit eine EU-Consultation zu diesem Thema noch im Laufen ist:

Public consultation on modalities for investment protection and ISDS in TTIP
http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=179

Eine Befragung der EU, zu der sich nicht nur steakholder, sondern auch citizen äußern dürfen – wenn sie überhaupt davon wüssten. Dieser Sachverhalt wurde bei der o. g. Podiumsdiskussion ebenfalls nicht erklärt, obwohl dieses Thema – Bürgerbeteiligung und Information über Consultationen - angesprochen worden war.

Wobei hier zu bemerken ist, dass die Bürger bis einschließlich 06.07.2014 zu einem Thema befragt werden, für welches es seit 16.04.2014 einen EU-Parlamentsbeschluss gibt - kann man sich angesichts dieser Sachlage als Bürger ernstgenommen fühlen?

Trotzalledem:
Sehen Sie eine Möglichkeit, die EU-Bürger besser über Ihre Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren?

Freundlicher Gruß
Hilde Lindner-Hausner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lindner-Hauser,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Abstimmung am 16.4. über die Verordnung zu den finanziellen Zuständigkeiten bei ISDS-Verfahren hat rein gar nichts mit TTIP zu tun. Hier werden notwendigerweise Rechtsunsicherheiten beseitigt.

Es galt lediglich, die generellen Verantwortlichkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten im Falle von solchen Schiedsverfahren zu klären – wer muss solche Verfahren bezahlen und wer ist Partei vor Gericht. Selbst wenn es kein weiteres Investitionsabkommen mit irgendeinem Land auf dieser Erde gäbe, welches Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhalten würde, bräuchte es eine solche Regelung. Denn leider ist bereits ein Abkommen in Kraft, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet: die Energiecharta. Man braucht Regelungen wie am Mittwoch verabschiedet deshalb schon aufgrund bestehender Abkommen.

Daher ist die Konsultation, die Sie ansprechen auch in keinster Weise von dieser Verordnung berührt. Es gibt eben zu diesem Thema KEINEN Beschluss. Das zu behaupten wäre schlicht falsch und unredlich. Die Verordnung regelt, wie bereits gesagt, nur das "wie", also prozedurale Fragen im Falle von ISDS. Sie regelt nicht das "ob" und trifft daher auch keine Entscheidung hinsichtlich des ISDS-Teils von TTIP.

Unabhängig davon bleiben wir als SPD bei unserer Position, ISDS im Falle von TTIP abzulehnen.

Sie fragen zum Schluss, ob ich Möglichkeiten sehe, EU-Bürger besser über ihre Möglichkeiten zu informieren. Ich sehe die Bringschuld der EU-Organe als erfüllt: es gibt Newsletter der Organe, teilweise der Parlamentsausschüsse, der Generaldirektionen der Kommission, Seiten in den Social Media, Pressemitteilungen zu allen Themen und es lassen sich RSS-Feeds abonnieren. Es gibt aber auch eine Holschuld der Bürgerinnen und Bürger, diese Angebote wahrzunehmen - nur passiert das leider noch zu selten.

Mit freundlichen Grüßen
Ismail Ertug