Fragen und Antworten

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 Antwort 25.08.2021 von Ismail Ertug   SPD
Bei der nun angenommenen Verordnung handelt es sich um eine nur vorübergehend, für drei Jahre, gültige Regelung. Diese ist ein Kompromiss zwischen der Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet einerseits und dem Schutz der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer andererseits.
Abstimmverhalten
Über Ismail Ertug
Ausgeübte Tätigkeit
 MdEPBerufliche Qualifikation
 Krankenkassen-BetriebswirtGeburtsjahr
 1975
