Frage von Sebastian S. • 16.02.2024
Antwort von Ingrid Nestle Bündnis 90/Die Grünen • 19.02.2024
hierzu möchte ich Sie auf die Antwort verweisen, die ich bereits letzten Sommer dazu eingestellt habe.
hierzu möchte ich Sie auf die Antwort verweisen, die ich bereits letzten Sommer dazu eingestellt habe.
Im letzten Jahr konnte durchgesetzt werden, dass Kunden mit einem HT/NT-Tarif von Entlastungen über die bereits geltenden Regelungen profitieren.
Die Recherchen von Correctiv zeigen einmal mehr, dass Rechtsextreme Ihre Umsturzfantasien in die Tat umsetzen wollen, um unsere Demokratie zu gefährden.
Die Witwenrente ist keine Rente im Sinne der Rentenversicherung, sondern eine Sozialleistung.
Mich freut besonders, dass wir trotz der Haushaltslage im Rahmen der GAK für 2024 und 2025 50 Millionen Euro für die Sturmflutfolgen bereitstellen können.
Witwenrente als Absicherung der wirtschaftlichen Existenz