Die EU hat sich auf eine Wiedereinführung der befristeten Ausnahmeregelung bis 3. April 2028 geeinigt. Es geht dabei um eine Rechtsgrundlage für ein freiwilliges Screening der Anbieter nach Darstellungen sexuellen Kindesmißbrauchs und dafür, Funde an Behörden zu melden.
Antwort 28.07.2026 von Inge Gräßle CDU
Antwort 14.07.2026 von Inge Gräßle CDU
Mir war wichtig, die Finanzierungsgrundlage der GKV zu stabilisieren und gleichzeitig die Versorgung so weit wie möglich zu schützen. Im parlamentarischen Verfahren wurden gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf zahlreiche Verbesserungen erreicht.
Antwort ausstehend von Inge Gräßle CDU
Antwort ausstehend von Inge Gräßle CDU
Antwort ausstehend von Inge Gräßle CDU
Antwort 05.06.2026 von Inge Gräßle CDU
Aktuell besteht seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kein Anlass, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern.

