Die EU hat sich auf eine Wiedereinführung der befristeten Ausnahmeregelung bis 3. April 2028 geeinigt. Es geht dabei um eine Rechtsgrundlage für ein freiwilliges Screening der Anbieter nach Darstellungen sexuellen Kindesmißbrauchs und dafür, Funde an Behörden zu melden.
Mir war wichtig, die Finanzierungsgrundlage der GKV zu stabilisieren und gleichzeitig die Versorgung so weit wie möglich zu schützen. Im parlamentarischen Verfahren wurden gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf zahlreiche Verbesserungen erreicht.
Ich möchte gerne zunächst den Gesetzentwurf abwarten und halte es nicht für zielführend, jetzt einzelne Punkte herauszugreifen und auf Ja/Nein zu reduzieren.
Ich würde gerne den Gesetzentwurf abwarten und halte es nicht für zielführend, jetzt einzelne Punkte herauszugreifen und auf Ja/Nein zu reduzieren.
An Details wird gerade gearbeitet; ich befürworte eine Reform mit Augenmaß.

