Sehen Sie die Gefahr nicht, wenn man die AfD weiter gewähren ließe?
Sehr geehrte Frau Dr. Gräßle,
seit Amtsantritt von Friedrich Merz hat die AfD bei den Umfragewerten stetig zugelegt. Die Strategie „Wir regieren sie weg“ oder „Wir stellen sie inhaltlich“ scheitert.
In einem rechtswissenschaftlichen Gutachten der Uni Köln vom 15. August 2025 von Prof. Ogorek wird empfohlen, nicht mehr zu zögern und die Erstellung eines AfD-Verbotsantrags umgehend zu beginnen. Da sowohl die fachgerichtliche Überprüfung der Hochstufung als auch die Ausarbeitung eines Verbotsantrags mehrere Jahre in Anspruch nehmen, drängt sich ein Vorgehen parallel zum „guten Regieren“ auf.
Inzwischen ist sogar die Gefahr nicht abwegig, dass die AfD als „Putins U-Boot“ in unseren Parlamenten agiert.
Sind Sie bereit, uns mit einem AfD-Verbotsverfahren zu schützen oder wollen Sie „noch abwarten“, bis die AfD in Regierungsverantwortung ist und die Demokratie nach ihren Wünschen zerstören kann?
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbot-gutachten-100.html
Sehr geehrte Frau D.,
ich bin absolut davon überzeugt, daß es innerhalb der AfD viele radikale und extremistische Kräfte gibt. Einige erlebe ich auch live im Deutschen Bundestag mit ihren Verhetzungsstrategien und den vielen Fake News. Und das sog. Programm der Partei könnte nur umgesetzt werden durch Rechtsbruch – europäisch und national. Das muss herausgearbeitet und in den Folgen für unser Land und seine Menschen vermittelt werden. Das tue ich.
Die beste Methode gegen die AfD ist es, die Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und sich ihrer Sorgen und Nöte effizient anzunehmen. Das ist der für mich der einzig erfolgreiche Weg, die AfD zu bekämpfen.
Doch ich habe auch rechtliche Bedenken:
Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind mit Blick auf die AfD – zumindest derzeit – mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt. Zwar führt das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall auf Rechtsextremismus. Die obergerichtliche Rechtsprechung hat diese Einschätzung bestätigt. Eine Einstufung als „Verdachtsfall“ ist aber nicht gleichzusetzen mit den – erheblich höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt. Ich gehe vielmehr davon aus, dass bei der AfD die Voraussetzungen eines Parteiverbots (noch) nicht erfüllt sind und die Verfassungsschutzämter nicht über hinreichendes Beweismaterial für ein Verbotsverfahren verfügen.
Und Symbolpolitik bei diesem sensiblem Thema kann nach hinten losgehen.
Mit freundlichen Grüßen nach Köln
Ihre Dr. Inge Gräßle

