
Ebenso wie die Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialpflichtversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung wurden zum 31. Dezember 1991 die Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Für ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) gelten dabei besondere - vom Verfassungsgericht ausdrücklich gebilligte - Einschränkungen