
Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 19.03.2024
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Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 19.03.2024
In einem nächsten Schritt wäre auch eine Einbeziehung aller weiteren Personen in die gesetzliche Rentenversicherung (u.a. auch Beamt*innen und Abgeordnete) zu prüfen. Allerdings wäre ein solcher Ausbau der heute schwerpunktmäßig auf versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichteten gesetzlichen Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung eine weitreichende Entscheidung.
Die Beamtenversorgung – und somit das Pensionssystem - fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Die Beamtenbesoldung fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMI wenden.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.591,70 Euro, ab 1. Juli 2024 erhöht sie sich auf 11.227,20 Euro. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Ich kann nachvollziehen, dass Sie die unterschiedlichen Regelungen zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenen- und Altersrenten als ungerecht empfinden. Allerdings sollen Hinterbliebenenrenten im Unterschied zu Altersrenten gezielt diejenigen unterstützen, die nicht über ausreichendes weiteres Einkommen verfügen. Zudem fußen Hinterbliebenenrenten nicht auf eigenen Beitragszahlungen.