Aufgrund des in der Sozialhilfe geltenden Nachrangprinzips, zu der auch die Grundsicherung im Alter gehört, ist eine vollständige Nichtberücksichtigung von erwirtschaftetem Erwerbseinkommen bei gleichzeitigem Bezug dieser Sozialleistung nicht möglich.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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