
Nach dem Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner erhält die Energiepreispauschale, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Rente der Alterssicherung der Landwirte hat