Antwort 07.07.2025 von Hakan Demir SPD
Kurzarbeit steht einer Einbürgerung nicht entgegen. Ausgeschlossen sind nur Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch, wo Kurzarbeitergeld nicht darunter fällt
Kurzarbeit steht einer Einbürgerung nicht entgegen. Ausgeschlossen sind nur Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch, wo Kurzarbeitergeld nicht darunter fällt
Die Bundesregierung beobachtet die Lage am Arbeitsmarkt kontinuierlich und nutzt dazu unter anderem die jeweils aktuell verfügbaren Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um Betrieben und Beschäftigten gleichermaßen dabei zu helfen, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen
in der Tat sehe ich das sehr kritisch und bin mir sicher, dass unsere Fraktion dazu Diskussionsbedarf haben wird.
Wir lassen Sie nicht allein, wir arbeiten an einer Lösung!