Ein Pflegeheim darf grundsätzlich nur die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Pflege, Investitionskosten und ggf. noch Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI in Rechnung stellen.
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

