
Seit Januar 2023 haben wir außerdem Kindergeld und -zuschlag auf einheitlich 250 Euro pro Kind erhöht (ursprünglich waren 237 Euro für das Kindergeld bzw. 229 Euro für den Kinderzuschlag vorgesehen).
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Seit Januar 2023 haben wir außerdem Kindergeld und -zuschlag auf einheitlich 250 Euro pro Kind erhöht (ursprünglich waren 237 Euro für das Kindergeld bzw. 229 Euro für den Kinderzuschlag vorgesehen).
Nach den Energiepreispauschalen und den Einmalzahlungen wurde durch die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom mittlerweile eine zielgerichtete Entlastung in Abhängigkeit von der tatsächlichen Betroffenheit erreicht
Mit dem BTHG wurden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen
Für diese Härtefallhilfen hat die Bundesregierung insgesamt bis zu 1,8 Mrd. Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt, die nach Bedarf auf die Länder aufgeteilt werden. Die Antragsstellung und Abwicklung der Hilfen erfolgen über die Bundesländer.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das Mindestrentenniveau von 48 Prozent über 2025 hinaus dauerhaft zu sichern
In der Konsequenz sorgen wir für mehr Speicherkapazitäten und stellen die Gasversorgung vollumfänglich sicher.