


Ich stimme mit Ihnen überein, dass sich Arbeit lohnen muss. Daher bleibt ein Verdienst von 30 % in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anrechnungsfrei, was bedeutet, dass nur 70 % davon anspruchsmindernd anzurechnen sind.

Auf die 2025 gestiegenen Beitragssätze zur Kranken- und zur Pflegeversicherung habe ich als Arbeits- und Sozialminister keinen unmittelbaren Einfluss. Es ist mir aber ein wichtiges Anliegen, dass von den Bruttoverdiensten ein faires und auskömmliches Netto bei den Beschäftigten ankommt.

Ich vermute, dass eine Änderung im anzurechnenden Einkommen zu einer Kürzung oder zum Wegfall des Grundrentenzuschlags Ihrer Frau geführt hat. Sollte das anzurechnende Einkommen sinken, könnte es wieder zu einer Auszahlung der Grundrente kommen.

