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Hubertus Heil
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Frage von Petra K. •

Kann die Höhe laufenden Renten gekürzt werden, die ab dem Renteneintritt lebenslang garantiert sind?

Sehr geehrter Herr Heil,

im Rentenbescheid, jetzt unmittelbar vor Weihnachten zugestellt, wurde der Zuschlag für langjährig Versicherte mit der Respektrente verrechnet, zusätzlich zum Abzug der erhöhten Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und führte zu einer Rentenkürzung von 110,-- € monatlich bei einer kleinen Rente,

Mieterhöhung, Inflation und steigenden Energiekosten. In der Pandemie hatte man Altenpflegekräften in der stationären Altenpflege, die sich mit Covid infiziert hatten und unter Long Covid als anerkannte Berufserkrankunhg leiden, applaudiert. Aufgrund des Pflegenotstandes waren Altenpflegekräfte als RentnerInnen -auch auf Minijob Basis- geschätzte Arbeitskräfte, jetzt werden Minirenten aus der Altenpflege gekürzt! Kann die Höhe laufenden Renten gekürzt werden, die ab dem Renteneintritt lebenslang garantiert sind? Wird beim Zuschlag für langjährig Versicherte nur das Einkommen, das monatlich über 1.717 € liegt, angerechnet?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,  

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Ich gehe davon aus, dass es bei Ihnen zu einer Einkommensanrechnung auf die Grundrente gekommen ist.

Der Grundrentenzuschlag soll zielgenau sein und sich am Bedarf ausrichten. Aus diesem Grund findet einmal jährlich eine Einkommensanrechnung statt, wodurch es zu einer Kürzung oder einem Wegfall des Zuschlags kommen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass Einkommensänderungen bei der Berechnung der Grundrente berücksichtigt werden. Sollte das anzurechnende Einkommen sinken, könnte es wieder zu einer Auszahlung der Grundrente kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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