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Hubertus Heil
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Frage von Maike K. •

Wann werden Sie sich endlich in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Justiz um die Verankerung der Begriffe Mobbing und Bossing als gesetzliche Rechtsbegrifflichkeit kümmern?

Sehr geehrter Herr Heil,

Mobbing und Bossing verursachen jährlich u.a. riesige finanzielle Schäden und drängen Betroffene in Krankheit und unfreiwillige Arbeitslosigkeit, nicht selten langfristige Arbeitsunfähigkeit, teils auch Suizid. Dies betrifft die Privatwirtschaft und Behörden. In Zeiten von Fachkräftemangel verstärkt sich die Thematik selbst noch und die Folgen sind zudem noch gravierender. Kann Deutschland sich dies noch leisten? Vor 22 Jahren gab es einen einzigen Mobbing-Report, den zweiten veröffentlicht Ihr Ministerium hoffentlich bald, dieser liegt seit 2024 vor. Psychische Gewalt am Arbeitsplatz betrifft Millionen Menschen und muss endlich wie in anderen Ländern gesetzlich verankerter Rechtsbegriff werden. Warum wird dies nicht auf den Weg gebracht? Was spricht dagegen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Frau K.,

vielen Dank für ihre Nachricht.

Die Veröffentlichung eines neuen Mobbingreports war eine Vereinbarung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode. Die letzte Veröffentlichung eines Mobbingreports fand im Jahr 2002 statt. Der neue Report wird in Kürze auf der Homepage des BMAS verfügbar sein.

Im deutschen Recht können Betroffene mehrere Rechtsgrundlagen nutzen, um sich gegen unerwünschte Verhaltensweisen zu wehren. Beispielhaft kann hier das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannt werden, welches vor Benachteiligungen und vor belästigendem Verhalten aufgrund bestimmter Merkmale schützt. Außerdem müssen Betriebe im Rahmen des Arbeitsschutzes Beschäftigte vor psychischen Belastungen schützen und hierfür eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Im deutschen Arbeitsrecht gilt auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, nach der ein Arbeitsplatz möglichst so zu gestalten ist, dass Einschüchterungen und Anfeindungen vermieden bzw. in einem Mobbingfall auch beendet werden. Sollte es zu einer Mobbingsituation kommen, sind Betroffene daher nicht schutzlos gestellt.

Wichtig ist aber auch, dass mithilfe von wirksamen Präventionsstrategien und gut erreichbaren Hilfsangeboten Mobbing von vornherein verhindert wird. Dafür wird der in Kürze verfügbare Mobbingreport eine sehr gute Basis sein.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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