Frage von Karlheinz K. • 11.09.2025

Antwort ausstehend von Heiko Kasseckert CDU
CDU-Landtagsfraktion
Als pauschaler Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen durch die gestiegenen Verbraucherpreise soll den Beamtinnen, Beamten, den Richterinnen und Richtern im Jahr 2024 in drei Schritten eine nach § 3 Nr. 11c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steuerfreie Sonderzahlung gewährt werden
Allerdings versuchen wir nach Kräften, die behördlichen Strukturen auf die stetig anwachsenden Anforderungen im Bereich Migration und Einbürgerung anzupassen.