
(...) Die relevante Ausnahme sind hier natürlich die USA, die Mitglied der Cybercrime-Konvention sind, aber nicht der Datenschutz-Konvention. Hier liegt aktuell ein Mandatsentwurf der EU-Kommission zu Verhandlungen mit den USA über die gegenseitige Gestattung der Abfrage elektronischer Beweismittel vor, komplementär zur e-Evidence Gesetzgebung innerhalb der EU bzw. (...)