Hakan Demir
Antwort 15.03.2024 von Hakan Demir SPD

Die Voraussetzungen hängen davon ab, ob jemand im Inland oder im Ausland lebt. Im Inland ist die Beantragung unter den generellen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung (u.a. Voraufenthaltszeit von 5 Jahren, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit, Sprachkenntnisse B 1) möglich.

Frage von Christine Z. • 11.03.2024
Inkraft treten StARMG erst im 2. Quartal?
Hakan Demir
Antwort 15.03.2024 von Hakan Demir SPD

Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen

Hakan Demir
Antwort 15.03.2024 von Hakan Demir SPD

Wenn im jeweiligen Gesetz keine Regelungen für den Umgang mit Altfällen getroffen sind, gilt immer der Zeitpunkt der Entscheidung.

Hakan Demir
Antwort 26.03.2024 von Hakan Demir SPD

Mir wäre nicht bekannt, dass es ein neues Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei gäbe, denn das wäre Grundlage für eine etwaige Änderung. Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:

Hakan Demir
Antwort 15.03.2024 von Hakan Demir SPD

Sie sprechen die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren an, die mit dem neuen Gesetz möglich sein wird.

Hakan Demir
Antwort 15.03.2024 von Hakan Demir SPD

Lange Wartezeiten für Visumsverfahren sind aktuell ein großes Problem, in Marokko, aber auch in anderen Staaten. Wie Sie angesprochen haben, ist dies eine Frage der Kapazitäten.