Frage von Mustafa K. • 07.03.2024
Führerschein
Hakan Demir
Antwort 26.03.2024 von Hakan Demir SPD

Mir wäre nicht bekannt, dass es ein neues Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei gäbe, denn das wäre Grundlage für eine etwaige Änderung. Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:

Hakan Demir
Antwort 07.03.2024 von Hakan Demir SPD

Die bloße Aufenthaltsdauer gilt nicht als Sprachnachweis. Allerdings gibt es für die lokalen Behörden verschiedene Möglichkeiten, wann auf einen Sprachnachweis verzichtet werden kann.

Hakan Demir
Antwort 15.03.2024 von Hakan Demir SPD

Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen

Hakan Demir
Antwort 15.03.2024 von Hakan Demir SPD

Nach der Billigung durch den Bundesrat musste - wie bei jedem Gesetz - durch das Bundesamt für Justiz erst die finale, redaktionell bearbeitete Fassung des Gesetzes erstellt werden. Dies hat noch etwas Zeit in Anspruch genommen - verfassungsrechtliche Bedenken oder andere Hinderungsgründe gibt es aber nicht. Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen.

Hakan Demir
Antwort 04.03.2024 von Hakan Demir SPD

Grundsätzlich gilt die Voraufenthaltszeit, ab dem Zeitpunkt, wo man "rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hat. In der Regel ist das der erste auf Dauer angelegte Aufenthaltstitel.

Hakan Demir
Antwort 04.03.2024 von Hakan Demir SPD

Auch ein Freiwilliges Soziales Jahr kann hier sicherlich als ein Aspekt herangezogen werden. Im Gesetz ist das bewusst offengelassen.