
Einbürgerungszusicherungen sind ja in der Regel 2 Jahre gültig und können darüber hinaus auch verlängert werden.
©Max Neudert
Einbürgerungszusicherungen sind ja in der Regel 2 Jahre gültig und können darüber hinaus auch verlängert werden.
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen.
Dies wurde auch im Koalitionsvertrag so festgehalten: "Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen.
Wie bisher erfolgt eine Einbürgerung für im Ausland lebende Deutsche über das Bundesverwaltungsamt. Hier hat es keine Änderungen gegeben.
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zu Mitte des Jahres in Kraft.
Zunächst: Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, dann reduziert sich die Voraufenthaltszeit auf fünf Jahre.