Hakan Demir
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SPD
• 10.06.2024

Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII.

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SPD
• 10.06.2024

Die Abfolge der alternativen Identitätsklärungsmöglichkeiten wurde vom Bundesverwaltungsgericht anhand eines Stufenmodells entwickelt. Auf jeder Stufe muss alles objektiv mögliche und subjektiv zumutbare von den Einbürgerungsbewerber:innen unternommen werden, um den Nachweis zu erbringen.

Hakan Demir
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SPD
• 14.06.2024

Wohngeld ist eine Leistung nach SGB I. Der Erhalt von Wohngeld ist zwar nicht explizit im Aufenthaltsgesetz in der Liste der unschädlichen öffentlichen Mittel aufgeführt. Es gibt aber Rechtsprechung dazu, dass der Bezug von Wohngeld dann nicht als Verstoß gegen die eigenständige Lebensunterhaltsicherung gilt, wenn der Lebensunterhalt auch ohne das Wohngeld bereits gesichert ist.

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SPD
• 27.06.2024

Ich habe mich dazu mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung gesetzt, die schnellstmöglich die technischen Voraussetzungen zur Beantragung der Chancenkarte auch aus dem Iran heraus sicherstellen.

Hakan Demir
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SPD
• 07.06.2024

Vorab erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde ja lediglich die Zusage, dass Sie eingebürgert werden können, dem müssen Sie dann ja zustimmen, was die Annahme der Staatsbürgerschaft ist.

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