Frage von Izabela S. • 11.07.2024
Antrag für Staatsangehörigkeit zurückziehen?
Hakan Demir
Antwort 12.07.2024 von Hakan Demir SPD

Ich würde Sie bitten, diese Frage Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde zu stellen, bei der Sie auch den Einbürgerungsantrag gestellt haben.

Hakan Demir
Antwort 11.07.2024 von Hakan Demir SPD

Mir ist keine Klage bekannt und ich bin mir sicher, dass im Zusammenhang mit der generellen Ermöglichung der Mehrstaatigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Auch für den - nicht realistischen - Fall, dass die Mehrstaatigkeit verfassungsrechtlich angegriffen würde, würden Sie auf keinen Fall automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie in der Zwischenzeit eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben.

Hakan Demir
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD

Die Kriterien für die beschleunigte Einbürgerung sind ein Deutsch-Sprachniveau auf der Stufe C1, die Lebensunterhaltssicherung ohne Inanspruchnahme von Ausnahmen sowie eben die "besonderen Integrationsleistungen".

Hakan Demir
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD

Personen, die als Angehörige von Fachkräften im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen, dürfen in der Regel ohne Beschränkungen arbeiten.

Hakan Demir
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD

Ansonsten ist es so, dass Straftaten nach der Einbürgerung nicht zum Entzug des Passes führen. Es gibt keine Deutschen erster oder zweiter Klasse. Genau wie bei hier geborenen Deutschen gilt bei eingebürgerten Deutschen: im Falle von Straftaten muss das Strafrecht mit all seinen Konsequenzen greifen - nicht das Aufenthalts- bzw. Staatsangehörigkeitsrecht.

Hakan Demir
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD

Die Regelung heißt aber nicht, dass alle Einbürgerungsinteressierten Vollzeit arbeiten müssen. Wer seinen Lebensunterhalt in Teilzeit decken kann, darf das weiterhin tun.