Da in Ihrem Fall die Kinder nicht "miteingebürgert" wurden, müssen Sie wie Sie bereits geschrieben haben eigenständige Anträge für jedes Kind stellen. Wenden Sie sich für das Verfahren am besten direkt an Ihre lokale Einbürgerungsbehörde.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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