Warum erhöht man Frist von 3 Monaten für eine Untätigkeitsklage nicht auf 24 Monate?
Sehr geehrter Herr Demir,
das Versagen der Politik in der Vergangenheit, sollte nicht auf dem Rücken der Behörden ausgetragen werden. Die Beantragung einer Untätigkeitsklage wird zum Geschäftsmodel von Anwälten. Wenn es nicht schon zu spät ist!

Sehr geehrter Herr M.,
danke für Ihre Frage.
Die Untätigkeitsklage dient als rechtliches Mittel, um effektiven Rechtsschutz nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes zu gewährleisten. Sie stellt sicher, dass Behörden ihre Verpflichtung zur zügigen Bearbeitung von Anträgen erfüllen und Antragsteller nicht übermäßig lange auf eine Entscheidung warten müssen. Dadurch wird verhindert, dass Bürger durch behördliche Verzögerungen in ihren Rechten beeinträchtigt werden.
Ziel der Untätigkeitsklage ist es, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Zugang zu staatlichen Leistungen oder Entscheidungen zu erleichtern. Mir ist nicht bekannt, dass sie systemwidrig als Geschäftsmodell für Anwälte genutzt wird. Vielmehr ist sie ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Verwaltung effizient arbeitet und den Rechtsschutz der Bürger in angemessener Weise gewährleistet.
Gleichzeitig ist mir natürlich auch bekannt, dass beispielsweise im Bereich der Einbürgerungen viele Behörden deutschlandweit lange Bearbeitungszeiten haben – und dass die dann berechtigterweise gestellten Untätigkeitsklagen wiederum die Verwaltungsgerichte belasten. Deshalb ist es umso wichtiger, die Behörden durch ausreichend Personal und sinnvolle Digitalisierungs-Ansätze flächendeckend in die Lage zu versetzen, den Anliegen der Bürger:innen in angemessener Zeit zu begegnen – und nicht durch die Erhöhung der Fristen für Untätigkeitsklagen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir