Bei Ihnen würde nun die Möglichkeit bestehen, Ihren Beruf in Vollzeit auszuüben oder dann wieder einen weiteren Antrag zu stellen, wenn Sie nicht mehr Ihre Kinder erziehen und entsprechend mehr Stunden arbeiten können.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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