Antrag Gesetzänderung SPD/Grüne/FDP 20/14237 - 20/14257 -Was passiert mit Anträge bezüglich obengenannte Antrag Gesetzänderung (1. Lesung hat stattgefunden die genannte Parteien bevorworten diese Gesetzänderung) nicht mehr bevor der wahl beschlossen wird?
Sehr geehrter Herr Demir
Was passiert mit Anträge bezüglich obengenannte Antrag Gesetzänderung (1. Lesung hat stattgefunden die genannte Parteien bevorworten diese Gesetzänderung) nicht mehr bevor der wahl beschlossen wird? Muss dieses dan nach der wähl von vorne an wieder beantragt werden?
Vielen Dank im voraus!

Sehr geehrter Herr G.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Im Deutschen Bundestag gilt das Prinzip der sogenannten "Diskontinuität": https://webarchiv.bundestag.de/archive/2016/0812/service/glossar/D/diskont/245382.html
Das heißt einfach ausgedrückt: jede Wahlperiode beginnt von null. Neue Abgeordnete, neue Organisation in Ausschüssen und Unterausschüssen, neue Gesetzgebungsverfahren.
Wenn die Abgeordneten des nächsten Deutschen Bundestags ein Thema aus der aktuellen Legislaturperiode voranbringen möchten, beispielsweise das Demokratiefördergesetz oder die von Ihnen zitierten Beispiele, dann muss das Thema also erneut in erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir