Es gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung. Wenn sich also zwischen Ihrer Antragstellung und der Entscheidung die Rechtslage ändert, z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird, dann gilt das auch für Sie.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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