Hakan Demir
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SPD
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Frage von Micki K. •

Guten Tag, Ich habe bereits die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, wird diese dann ohne zusätzlichen Dokumente genehmigt wenn das neue Gesetz im Herbst in Kraft tritt?

Muss Ich dem serbischem Konsulat bescheid geben wenn Ich zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft erworben habe?
Oder geschieht dies automatisch?
Vielen Dank für ihre Antwort im voraus

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

danke für Ihre Frage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Zu Ihrer konkreten Frage: Eine Mitteilungspflicht bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit ist aktuell nicht geplant.

Für die Regelungen anderer Länder kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Fragen Sie gerne direkt beim serbischen Konsulat nach, ob eine Mitteilung nötig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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