
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglichen wir doppelte Staatsbürgerschaften neben der deutschen.
©Max Neudert
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglichen wir doppelte Staatsbürgerschaften neben der deutschen.
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglichen wir doppelte Staatsbürgerschaften neben der deutschen. Sie können dann neben der deutschen auch die aus Singapur, der Türkei, den USA oder Ghana haben, das weitere Land spielt keinen Unterschied.
Um nach Ablauf der Fahrberechtigung mit dem türkischen Führerschein weiterhin Kraftfahrzeuge in Deutschland führen zu können, benötigen Sie den deutschen Führerschein.
Ich kann Ihnen kein konkretes Datum nennen. Zunächst muss die Staatsangehörigkeitsreform vom Bundeskabinett beschlossen werden. Danach kommt sie erst in den Bundestag und das parlamentarische Verfahren setzt ein.
Ein Gedanke hinter der kontrollierten Cannabis-Abgabe ist ja, dass es nicht-kommerziellen Eigenanbau gibt.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform können Sie neben der deutschen auch eine (oder weitere) Staatsbürgerschaften besitzen - ohne die deutsche abgeben zu müssen und ohne eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen zu müssen, das wird entfallen. Sie können also die türkische Staatsangehörigkeit beantragen und hätten dann mit der deutschen zwei.