Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie bereits eine Einbürgerungsurkunde haben, so sind Sie ja bereits deutscher Staatsbürger. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Ihren alten Pass haben Sie ja auch bereits abgegeben.

Frage von Nevin K. • 13.09.2023
Hallo! 2. Fragen zum Doppelten Staatsbürgerschaft.
Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

In Kürze beginnen wir mit dem parlamentarischen Prozess und beraten die Reform im Bundestag und den Ausschüssen - und werden dort noch Änderungen vornehmen. Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.

Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.

Hakan Demir
Antwort 03.07.2024 von Hakan Demir SPD

Der erleichterte Ehegatt:innen-Zuzug ist abhängig vom Aufenthaltstitel, nicht von der Staatsbürgerschaft. Die Erleichterung wurde spezifisch für Menschen mit bestimmten Fachkrafttiteln eingeführt.

Frage von Arthur G. • 12.09.2023
Übergangszeit nach der Staatsangehörigkeitsreform
Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Im Bundestag werden wir die Staatsangehörigkeitsreform wahrscheinlich Anfang 2024 beschließen.

Hakan Demir
Antwort 01.11.2023 von Hakan Demir SPD

Mir wäre nicht bekannt, dass es Änderungen zu der jetzigen Regelung geben solle: