Hakan Demir
Antwort 21.09.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.

Hakan Demir
Antwort 01.11.2023 von Hakan Demir SPD

Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:

Hakan Demir
Antwort 25.09.2023 von Hakan Demir SPD

Wir gehen davon aus, dass es keine Meldepflicht gibt, wenn Sie im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Dies kommt zumindest im Gesetzesentwurf nicht vor.

Hakan Demir
Antwort 08.10.2023 von Hakan Demir SPD

das Klimaabkommen von Paris gilt nach wie vor.

Hakan Demir
Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD

Ja, dies wird auch möglich sein. Generell werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten erlaubt, egal ob Sie eine oder zwei weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben.