
Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft "als zweite Staatsangehörigkeit" wird also auf jeden Fall möglich sein, wenn das Herkunftsland ebenfalls die Mehrstaatigkeit erlaubt.
©Max Neudert
Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft "als zweite Staatsangehörigkeit" wird also auf jeden Fall möglich sein, wenn das Herkunftsland ebenfalls die Mehrstaatigkeit erlaubt.
Eine Einbürgerung erfolgt immer per Antrag auf Basis der zu erfüllenden Voraussetzungen
Mit dem neuen Gesetz sollen alle Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit vollständig entfallen
Ein Aufenthaltstitel für Menschen, die nicht in Deutschland leben und keine deutschen Staatsbürger:innen sind, ist nicht vorgesehen
Die zentralen Einwanderungsmöglichkeiten bestehen entweder als Familienangehörige oder als Arbeitskraft. In besonderen Härtefällen (z.B. wenn die Mutter pflegebedürftig ist), können auch erwachsene Kinder nach Deutschland einreisen.
Der Zeitplan für das Gesetz hängt aktuell noch davon ab, wann die Bundesregierung eine Entscheidung zu ihrem Entwurf trifft. Diese wird voraussichtlich in der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.