
Mir sind solche Fälle tatsächlich nicht bekannt
©Max Neudert
Mir sind solche Fälle tatsächlich nicht bekannt
Möchten Sie neben der belarussischen eine weitere Staatsangehörigkeit erhalten, so müssen Sie bei den zuständigen Behörden in Ihrem Heimatland erfragen, ob es beispielsweise etwas wie eine Beibehaltungsgenehmigung gibt.
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag, nicht automatisch.
Ich sehe die Regelung als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte.
Eine Einbürgerungszusage gilt im Regelfall ein Jahr lang. Konkrete Fragen zu Ihrem Antrag und der Dauer der Bearbeitung klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde.
Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, um eine andere zu erwerben, gelten Sie entsprechend als Ausländerin.