Hakan Demir
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SPD
• 16.09.2023

Nein, diese Information ist falsch. Vielmehr ist eine beschleunigte Einwanderung nach drei Jahren mit der Staatsangehörigkeitsreform nur möglich, wenn das Sprachniveau C1 nachgewiesen werden kann und zusätzlich besondere Leistungen, bspw. im Ehrenamt oder im Beruf, vorliegen.

Frage von Berkan Ö. • 14.09.2023
Hakan Demir
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SPD
• 16.09.2023

Wenn Sie bisher die deutsche Staatsangehörigkeit haben und eine weitere annehmen möchten, so ist das mit der Staatsangehörigkeitsreform möglich - unabhängig von Ihrem Wohnort. Die Reform soll zu April 2024 in Kraft treten. Ab dann sind doppelte Staatsangehörigkeiten möglich.

Hakan Demir
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SPD
• 16.09.2023

Wenn Sie bereits eine Einbürgerungsurkunde haben, so sind Sie ja bereits deutscher Staatsbürger. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Ihren alten Pass haben Sie ja auch bereits abgegeben.

Frage von Nevin K. • 13.09.2023
Hakan Demir
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SPD
• 16.09.2023

In Kürze beginnen wir mit dem parlamentarischen Prozess und beraten die Reform im Bundestag und den Ausschüssen - und werden dort noch Änderungen vornehmen. Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.

Hakan Demir
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SPD
• 16.09.2023

Laut Informationen aus dem Bundesinnenministerium ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.

Hakan Demir
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SPD
• 03.07.2024

Der erleichterte Ehegatt:innen-Zuzug ist abhängig vom Aufenthaltstitel, nicht von der Staatsbürgerschaft. Die Erleichterung wurde spezifisch für Menschen mit bestimmten Fachkrafttiteln eingeführt.

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