Wird eine Erhöhung der Frist zur Untätigkeitsklage nach §75 VwGO bei Einbürgerungsanträgen von 3 auf 6 Monate erwogen? Dies wurde vom Bundesrat empfohlen.
Sehr geehrter Herr Demir,
in den Empfehlungen des Bundesrates zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde eine Erhöhung der Frist zur Untätigkeitsklage nach §75 VwGO von 3 auf 6 Monate erhöht empfohlen. Laut Kommentar des BMI wird dieser Vorschlag geprüft. Gibt es schon was konkretes dazu? Eine Erhöhung wäre für die zahlreichen Antragsteller ein Schlag ins Gesicht, da dadurch unser einziges effektives Mittel, Druck auszuüben, gemildert wird. Somit normalisiert sich das Argument, dass die Einbürgerungsbehörden aufgrund Personalmangel Anträge nicht rechtzeitig bearbeiten können - dauerhafte Unterbesetzung ist nicht hinnehmbar und keine richtige Ausrede.

