Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.09.2023

Ja, dies wird auch möglich sein. Generell werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten erlaubt, egal ob Sie eine oder zwei weiteren neben der deutschen Staatsangehörigkeit haben.

Hakan Demir
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SPD
• 16.09.2023

Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung.

Hakan Demir
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SPD
• 12.10.2023

Die Problematik der Nicht-Anrechnung von Studienzeiten ist mir bekannt - allerdings nach meinem Stand in immer weniger Bundesländern

Hakan Demir
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SPD
• 16.09.2023

Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ein größerer Kreis an Menschen die Möglichkeit erhalten, sich einbürgern zu lassen.

Hakan Demir
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SPD
• 16.09.2023

Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.

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