Wenn Sie also nach Inkrafttreten der Reform Ihren Pass erneuern lassen, werden Sie, egal ob Sie vorher oder nachher eine weitere Staatsangehörigkeit angenommen haben, die Beibehaltungsgenehmigung nicht mehr benötigen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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