Wie bereits geschrieben, ehemalige deutsche Staatsangehörige können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, wiedereingebürgert werden und mit der neuen Regelung dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten besitzen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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