(...) Das deutsche Strafrecht ahndet zwar bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Tatbestand der Abgeordnetenbestechung. (...) Unser Ziel muss es sein, eine Regelung zu finden, die den Vorgaben der UN-Konvention entspricht, andererseits aber auch berücksichtigt, dass verbandliche Interessenvertretung als solche ein legitimer Bestandteil der politischen Willensbildung ist. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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